Die Stadt Gelsenkirchen zieht wegen der steigenden Corona-Fallzahlen die Lockdown-Daumenschrauben noch ein bisschen fester an. Nun trifft es Brautpaare und Hochzeitsgesellschaften.
Wie die Stadt bekannt gab, gelten für Eheschließungen weitere Einschränkungen. Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, sind bei Hochzeiten ab Montag, 18. Januar 2021, nur noch vier Personen zulässig.
Das heißt, neben dem Brautpaar dürfen nur noch maximal zwei weitere Personen an der Trauungszeremonie teilnehmen.
Außerdem haben die Brautpaare darauf zu achten, dass sich nur die erlaubte Anzahl Gäste im Außenbereich des Standesamtes und der anderen Trauorte aufhält.
Die aktuellen Regeln finden Heiratswillige auf der
Internetseite der Stadt Gelsenkirchen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes bitten um das Verständnis der Brautleute und wünschen den Hochzeitspaaren trotz dieser Einschränkung eine schöne Trauung.