Die Deutsche Post AG darf für die Beförderung von Briefen vorerst kein höheres Porto verlangen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem entsprechenden Eilantrag eines Konkurrenzunternehmens statt gegeben.
Die Bundesnetzagentur hatte der Deutschen Post die Erlaubnis erteilt, ihr Porto für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe in diesem Jahr zu erhöhen. Doch diese Entscheidung war "voraussichtlich rechtswidrig", so das Verwaltungsgericht.
Zur Begründung heißt es (in schwer verständlichem Amtsdeutsch): "Die BNetzA ist von einem nicht zutreffenden Maßstab für die genehmigungsfähigen Kosten der Deutsche Post AG ausgegangen."
Whow. Übersetzt heißt das wohl: Die Zahlen, mit denen die Bundesnetzagentur die Portoerhöhung der Deutschen Post begründet und genehmigt hat, waren nicht korrekt. Die Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen.
Nun muss in einem Hauptverfahren entschieden werden, ob die Deutsche Post AG ihr Briefporto doch noch anheben darf oder nicht. Und das kann dauern.
Gegen den Beschluss können beide Unternehmen Beschwerde einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster erneut über den Eilantrag entscheiden.